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Sie haben sich entschieden Ihren Betrieb biozertifiziert zu betreiben.
Doch was machen Sie z. B. bei Verwehung von Pestiziden, die auch über weite Strecken immer wieder zu Problemen im ökologischen Landbau führen und dann nämlich, wenn Labore Verunreinigungen mit solchen Wirkstoffen in BIO-Lebensmitteln finden. Bio-Landwirte können ihre Gemüse, Tee- oder Arzneikräuter dann nicht mehr vermarkten. Besonders auffällig waren in den vergangenen Jahren die herbiziden und leichtflüchtigen Wirkstoffe Pendimethalin und Prosulfocarb, die im konventionellen Acker- und Gemüsebau eingesetzt werden.
Besonders teuer wird es für Sie, wenn Ihre verunreinigte Ernte mit anderen Ernten vermischt werden und dadurch die gesamte Produktion nicht mehr zu vermarkten ist.
Hier hilft Ihnen keine Haftpflicht- oder Produkthaftlichtversicherung weiter. Diese Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen und Sie müssen den Schaden selbst bezahlen.
Aber nicht bei uns! Unsere Versicherungslösung schützt sich explizit vor solchen Schäden.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf!
Sie möchten mehr zum Thema BIO-Betriebe / Schäden u.a. durch Verwehung oder Verunreinigung oder Vermischung erfahren? Gerne können wir uns hierzu mit Ihnen austauschen:
Dirk-R. Postler
Gesellschafter-Geschäftsführer
Versicherungsfachwirt
+49 (0) 97 21 / 94 10 52 – 0
info@vbp-spezial.com